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Umsatzsteuer | Angabe des Leistungszeitpunkts bei Rechnungen erforderlich?
Das FG Nürnberg hält es zwar nicht für erforderlich, dass auf Rechnungen der Leistungszeitpunkt angegeben werden muss, wenn er mit dem Rechnungsdatum identisch ist. Allerdings ist eine solche Datumsidentität bei großen Gewerken unwahrscheinlich, weil noch am selben Tag des Abschlusses des Werkes die notwendigen Informationen an die Rechnungsabteilung übermittelt werden müssten, damit diese die Rechnung sofort erstellen kann.
Im [i]Übereinstimmung zwischen Rechnungs- und Lieferdatum? Streitfall ging es um eine Photovoltaikanlage. Das FG hielt es für ausgeschlossen, dass Rechnungsdatum und Lieferdatum übereinstimmen und versagte daher dem Auftraggeber den Vorsteuerabzug.