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Umsatzsteuer | Kein Erlass der USt bei Erhöhung des USt-Satzes
Die USt ist nicht zu erlassen, wenn der Unternehmer die Erhöhung des USt-Satzes von 16 % auf 19 % wegen einer Preisbindung seiner Produkte (hier: Zigaretten) nicht an den Endverbraucher weitergeben kann.
Nach dem FG Hamburg war sich der Gesetzgeber durchaus darüber im Klaren, dass [i]Ausgleich durch Absenkung der SV-Beiträgedie Erhöhung des USt-Satzes auf 19 % zu Belastungen einzelner Unternehmer führen kann, weil die USt-Erhöhung nicht immer auf den Endverbraucher abgewälzt werden kann . Zeitgleich mit der USt-Erhöhung kam es aber zu einer Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge, die den Unternehmern im Gegenzug zugute kam. Zudem dürfte die Tabakwarenindustrie die USt-Erhöhung zumindest teilweise durch Preisanpassungen im Jahr 2006 vorweggenommen haben.