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Geltendmachung des Pflichtteils nach Tod des Verpflichteten durch Alleinerben
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-46272 In einem aktuellen (BStBl 2013 II S. 332) stellt der BFH fest, dass ein geltend gemachter Pflichtteilsanspruch auch dann erbschaftsteuerlich als Nachlassverbindlichkeit i. S. des § 10 Abs. 5 ErbStG zu berücksichtigen ist, wenn der Pflichtteil erst nach dem Tod des Verpflichteten durch dessen Alleinerben geltend gemacht wird. Damit bestätigt der BFH eine praxisrelevante Gestaltung, mit der in bestimmten Fällen die erbschaftsteuerlichen Nachteile des sog. Berliner Testaments nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten abgemildert werden können.
Ausführlicher Beitrag s..
Postmortale Geltendmachung des Pflichtteils beim Berliner Testament
[i]Abzug des geltend gemachten Pflichtteils als NachlassverbindlichkeitBeim Berliner Testament setzen sich die Eltern gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder zu Schlusserben ein. Machen die Kinder nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils noch zu Lebzeiten des überlebenden Elternteils ihren Pflichtteil geltend, kann dieser den Pflichtteil als Nachlassverbindlichkeit von seinem Erwerb abziehen (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG). Aufseiten der Kinder führt die Geltendmachung des Pflichtteils zu einem Erwerb gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, der jedoch im Rahmen der bislang noch nicht genutzten Kinderfreibeträge (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) ...