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Neues zur Lohnbesteuerung von Betriebsveranstaltungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-46263 Mit Urteil vom - VI R 79/10 NWB FAAAE-30147 hat der BFH entschieden, dass Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung bei Überschreiten eines Betrags von 110 € vollumfänglich als Arbeitslohn zu versteuern sind, es abgelehnt diese Freigrenze an die Geldentwertung anzupassen, und Hinweise zur Berechnung der 110 €-Grenze gegeben. Diese Rechtsprechung hat der Lohnsteuersenat des BFH in zwei Urteilen vom - VI R 94/10 NWB WAAAE-45946 und VI R 7/11 NWB MAAAE-45945 fortgeführt und verdeutlicht.
Ausführlicher Beitrag s..
Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn
[i]Überschreiten der Freigrenze in Höhe von 110 € führt zu ArbeitslohnNach der neuen BFH-Rechtsprechung gilt weiterhin der Grundsatz, dass Leistungen eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung bei Überschreiten einer Freigrenze in Höhe von 110 € in vollem Umfang als Arbeitslohn zu werten sind.
Bemessungsgrundlage
[i]Wert der zugewandten Leistungen ist nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bestimmenDer Wert der dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zugewandten Leistungen ist nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bestimmen. Danach sind Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, mit den üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen. Rechtsprechung und Verwaltung (R 19.5 Abs. 6 Satz 1 LStR) beanstanden es allerdings nicht, den Wert der dem Arbeitnehmer an...