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Neues zur Lohnbesteuerung von Betriebsveranstaltungen
Anmerkungen zu den BFH-Urteilen vom 16. 5. 2013 - VI R 94/10 und VI R 7/11
[i]Geserich, NWB 19/2013 S. 1477; Müller, NWB 45/2011 S. 3790Mit Urteil vom - VI R 79/10 NWB FAAAE-30147 hat der BFH entschieden, dass Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung bei Überschreiten eines Betrags von 110 € vollumfänglich als Arbeitslohn zu versteuern sind, es abgelehnt, diese Freigrenze an die Geldentwertung anzupassen, und Hinweise zur Berechnung der 110 €-Grenze gegeben. Danach sind nur solche Leistungen des Arbeitgebers zu [i]BFH, Urteile vom 16. 5. 2013 - VI R 94/10 NWB WAAAE-45946 und VI R 7/11 NWB MAAAE-45945berücksichtigen, die den Rahmen und das Programm der Betriebsveranstaltung betreffen. Leistungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Betriebsveranstaltung stehen oder ihr – wie die Kosten der Buchhaltung oder für die Beschäftigung eines „Event-Managers” – nicht direkt zugeordnet werden können, sind hingegen kein Arbeitslohn und daher nicht einzubeziehen. Diese Rechtsprechung hat der Lohnsteuersenat des BFH in zwei Urteilen vom - VI R 94/10 NWB WAAAE-45946 und VI R 7/11 NWB MAAAE-45945 fortgeführt und verdeutlicht.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB KAAAC-37522 der infoCenter-Beitrag „Betriebsveranstaltungen” aufrufbar.
Eine Kurzfassung dieses Beitr...