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Bankrecht | Geldwäscheverdachtsanzeige bei Einzahlung auf Privatkonto und Hinzuziehung eines Steuerberaters
Eine Bank hat bei Vorliegen von entsprechenden Tatsachen (nicht Vermutungen) einen Geldwäscheverdacht anzuzeigen (§ 11 GwG). Hierfür ist es ausreichend, wenn objektiv erkennbare Anhaltspunkte dafür sprechen, dass durch eine Transaktion illegale Gelder dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen oder die Herkunft illegaler Gelder verdeckt werden sollen, wobei ein krimineller Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann. Ein solcher Anfangsverdacht ist gegeben, wenn ein [i]Geldwäscheprävention: Checkliste Auftragsannahme NWB JAAAE-09930 Bankkunde innerhalb eines Jahres 44.000 € in bar auf sein Konto einzahlt und über deren Herkunft sowie über die Einkünfte des Kontoinhabers aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit oder sonstiger Quellen nichts bekannt ist. Die Erstattung der Aufwendungen, die zum Zwecke der Beantwortung von Fragen...