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Steuerliche Anerkennung eines konkludent vereinbarten Treuhandverhältnisses zwischen Nahestehenden – Ein Sonderfall?
Der NWB DAAAE-45413 einem im Streitjahr 1998 fünfjährigen Kind (dem Kläger), das Gesellschafter einer GmbH war, eine verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH nicht zugerechnet, weil er von einem verdeckten Treuhandverhältnis ausging. Abweichend von der Sachverhaltswürdigung durch die Vorinstanz ( NWB HAAAD-42746) sei der Kläger nur Treuhänder der Anteile; Treugeber sei der Vater gewesen, der Geschäftsführer der GmbH war. Die verdeckte Gewinnausschüttung sei nach § 20 Abs. 2a EStG a. F. (aktuell § 20 Abs. 5 EStG) dem Treugeber zuzurechnen.
Der Sachverhalt stellt sich aus dessen Schilderung in der Entscheidung des BFH und dem veröffentlichten Urteil des FG Baden-Württemberg wie folgt dar: Die GmbH wurde im Geburtsjahr des Klägers von dessen Vater (Anteil 15.000 DM), Mutter (Anteil 15.000 DM) und Großmutter (Anteil 20.000 DM) gegründet. Noch vor der Eintragung der GmbH in das Handelsregister übertrug der Vater seinen Anteil entgeltlich (das Entgelt wurde allerdings nie bezahlt) an einen (vertrauenswürdigen) Mitarbeiter der GmbH, der wiederum sogleich auf die Großmutter. Ca. drei Jahre später (nach Sach...