NWB Nr. 42 vom Seite 3281

„Gaumen-, Augen-, Ohrenschmaus”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

BFH klärt weitere Fragen zu Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind ein gern genutztes Mittel, Mitarbeitern für die geleistete Arbeit zu danken bzw. das Betriebsklima zu fördern und zu verbessern. Schnell können sie aber auch zu lohnsteuerlichen Fallstricken werden (vgl. hierzu Müller, NWB 45/2011 S. 3790). Denn nur, wenn die Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen und der hierbei dem Arbeitnehmer zugewendete geldwerte Vorteil nicht mehr als 110 € beträgt, stellen sie keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Doch welche Aufwendungen sind in die Ermittlung des geldwerten Vorteils einzubeziehen? Mit dieser Frage hatte sich aktuell der VI. Senat des BFH zu befassen. Er stellt fest: zu berücksichtigen sind nur solche Leistungen, die die Teilnehmer konsumieren können („Gaumen-, Augen- und Ohrenschmaus”). Nicht darunter fallen daher Kosten für die Buchhaltung, einen Event-Manager, die Ausschmückung oder Mietkosten. Auch Kosten für die Anreise sind nicht einzubeziehen. Bleibt noch die Frage der Aufteilung. Hier ist der Lohnsteuersenat zu seiner ursprünglichen Rechtsprechung zurückgekehrt. Danach sind die Gesamtkosten zu gleichen Teilen zunächst auf sämtliche Teilnehmer anteilig zu verteilen, also auch auf Familienangehörige und Gäste. Der auf die Familienangehörigen und andere Begleitpersonen entfallende Aufwand wird aber anschließend bei der Berechnung, ob die Freigrenze überschritten ist, den Arbeitnehmern nicht zugerechnet. – Geserich kommentiert die Entscheidungen des BFH auf Seite 3298.

Mit seinem Einführungsschreiben vom zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab will das BMF für Klarheit sorgen. Auf 52 Seiten nimmt es Stellung zu den neuen gesetzlichen Regelungen. Das Schreiben ist in der NWB Datenbank unter NWB HAAAE-42824 zu finden und wird in einer der nächsten NWB-Ausgaben von Harder-Buschner kommentiert werden (s. auch NWB-Eilnachricht auf Seite 3291). Erinnert sei an dieser Stelle an die NWB-Beilage „Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts” zu NWB 9/2013. Dort finden Sie eine umfassende Darstellung des neuen Rechts, zahlreiche erläuternde Beispiele sowie Hinweise auf Anpassungsbedarf in den unternehmensinternen Reisekostenrichtlinien, Prozessen und Schnittstellen. Die Beilage inklusive des digitalen Prüfschemas zur ersten Tätigkeitsstätte kann in der NWB Datenbank unter NWB TAAAE-30125 aufgerufen werden.

Bestätigt hat der BFH ein Gestaltungsmodell zur Abmilderung der erbschaftsteuerlichen Nachteile eines Berliner Testaments. Denn nach Ansicht des II. Senats ist ein geltend gemachter Pflichtteilsanspruch auch dann erbschaftsteuerlich als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen, wenn der Pflichtteil erst nach dem Tod des Verpflichteten durch dessen Alleinerben geltend gemacht wird. Zehentmeier erläutert auf Seite 3309 damit verbundene Gestaltungsmöglichkeiten.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 3281
NWB TAAAE-46261