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Die Dividendenvereinnahmung von Kapitalgesellschaften
I. Die EU- und handelsrechtliche Sicht
Die EU-Rechnungslegungsrichtlinie 2013 fordert vom nationalen Gesetzgeber die Aufnahme des substance over form-Gebots in den Katalog der allgemeinen Bilanzierungsgrundsätze, erlaubt den Mitgliedstaaten indes, „Unternehmen” von dieser Vorgabe auszunehmen. Abgesehen von diesen mysteriös klingenden Ausnahmen muss der HGB-Gesetzgeber z. B. entscheiden:
Der substance over form-Befehl wird ohne wenn und aber transformiert.
Der substance over form-Befehl wird transformiert, aber mit diversen Ausnahmen (z. B. für Leasingunternehmen) „angereichert”.
Es wird im HGB gar nichts geändert, denn die wirtschaftliche Betrachtungsweise gilt bei der Bilanzierung ohnehin schon immer.
Die letztgenannte Variante erfährt eine Rückendeckung durch den EuGH und den BGH in der (damals) berühmten Sache „ Tomberger”, welche die Fachwelt vor 20 Jahren in Dauererregung versetzt hatte. Danach gilt: Nach einer undefinierten wirtschaftlichen Betrachtungsweise soll den beiden Spruchkörpern zufolge ein nach dem Bilanzstichtag gefasster Ausschüttungsbeschluss als ansatz erhellend gelten, wenn folgende Tatbestandsmerkmale ...