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Niederlande | Vertrag mit Deutschland zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit in Kraft getreten
[i]Bessere Kooperation und Austausch personenbezogener DatenAm ist der deutsch-niederländische Vertrag vom über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen durch Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit in Kraft getreten (BGBl 2013 II S. 1222; deutsches Umsetzungsgesetz in BGBl 2013 II S. 378). Das Abkommen bereitet dem weitgehenden Informationsaustausch der zuständigen Behörden beider Staaten auf diesem Gebiet den Weg.