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Einkommensteuer | Vor dem erworbene obligationsähnliche Genussrechte
Nachdem der BFH entschieden hatte, dass Veräußerungsgewinne aus im Privatvermögen gehaltenen obligationsähnlichen Genussrechten, die vor dem erworben wurden, nach Ablauf der Haltefrist nicht steuerbar sind, ändert das BMF seine bisherige Verwaltungsanweisung zu diesem Thema ( NWB MAAAE-44678).
Hintergrund: Nach Auffassung des BFH sind Veräußerungsgewinne aus im Privatvermögen gehaltenen obligationsähnlichen Genussrechten, die vor dem erworben wurden, nach Ablauf der Haltefrist nicht steuerbar. Er leitet dieses Ergebnis aus § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG ab ( NWB SAAAE-34674, Kurzinfo StuB 2013 S. 670 NWB XAAAE-43899). Diese Auffassung steht im Gegensatz zur Auffassung der Finanzverwaltung in Rz. 319 des BStBl 2012 I S. 953