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NWB direkt Nr. 41 vom Seite 1017

Realteilung einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft

Hans Walter Schoor

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAE-45185 Freiberufliche Sozietäten werden in der Praxis oft durch Realteilung aufgelöst, wenn die bisherigen Gesellschafter ihre freiberufliche Tätigkeit im Rahmen einer Einzelpraxis fortsetzen wollen. Steuergesetzlich ist die Realteilung einer Personengesellschaft in § 16 Abs. 3 Satz 2 ff i.V. mit § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG geregelt. Die Vorschrift enthält ein prinzipielles Buchwertfortführungsgebot, um die Umstrukturierung von Unternehmen nicht mit Steuern zu belasten. Folgende Fälle sind zu unterscheiden:

Ausführlicher Beitrag s..

Realteilung ohne Spitzenausgleich

[i]Steuerliche BuchwertfortführungWird das Betriebsvermögen der freiberuflichen Mitunternehmerschaft, z. B. einer Steuerberatersozietät, in der Weise in natura geteilt, dass jeder der bisherigen Gesellschafter Teile des bisherigen Betriebsvermögens der Mitunternehmerschaft in ein eigenes Betriebsvermögen überführt, müssen zwingend die Buchwerte fortgeführt werden. Das gilt auch, wenn die „Realteiler” mit dem übernommenen Betriebsvermögen erstmals eine Einzelpraxis eröffnen. Dass die von den einzelnen Realteilern übernommenen Wirtschaftsgüter unterschiedlich hohe stille Reserven enthalten, ist unschädlich. Das interpersonelle Überspring...