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BMF 24.09.2013 IV C 1 - S 2400/11/10001 :001, NWB 41/2013 S. 3202

Einkommensteuer | Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug

Das zur Bestimmung des Empfängers der Datenlieferung sowie des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung gem. § 43 Abs. 2 Satz 8 EStG Stellung genommen. Danach erfolgt die Meldung für die Kalenderjahre 2009 bis einschließlich 2013 im Zeitraum vom 1. 6. bis . In den folgenden Jahren ist die Meldung jährlich bis zum 28. 2. des Folgejahres zu übermitteln. Eine Übermittlungspflicht nach § 43 Abs. 2 Satz 7 EStG besteht in Bezug auf den einzelnen Kunden nur für den Fall, dass tatsächlich Kapitalerträge angefallen sind. Unter Umständen ergibt sich daraus eine jährliche Übermittlung der Daten.