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Europaweite umsatzsteuerliche Registrierungspflicht bei der Dienstwagenüberlassung?
Neuregelungen zum Leistungsort
[i]BMF, Schreiben vom 12. 9. 2013 NWB JAAAE-44666 Kleine Änderung – große Wirkung? Durch das zum in Kraft getretene Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) wurden die Ortsbestimmungen für die Vermietung von Beförderungsmitteln an die geänderten Richtlinienvorgaben angepasst. Während die langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer bislang als in dem Staat erbracht galt, [i]Huschens, NWB 27/2013 S. 2132, 2139in dem der Leistende ansässig ist, bestimmt sich der Leistungsort künftig nach dem Ort, an dem der Leistungsempfänger ansässig ist. Laut Tz. 3 des NWB JAAAE-44666 soll dies auch für die Überlassung von Pkw an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung gelten. Dies kann erhebliche Konsequenzen für die weitverbreitete Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer haben, sofern diese im Ausland ansässig sind. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit der nunmehr aktuellen Rechtslage auseinander und zeigt (nicht abschließend) in der Praxis zu erwartende Fragestellungen auf.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .