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Börsengang
1. Definition
Unter einem Börsengang (Going Public) ist das erstmalige Angebot von Aktien (Emission) eines Unternehmens auf einem organisierten Kapitalmarkt zu verstehen. Die Abwicklung erfolgt mittels mehrerer Investmentbanken (sog. Underwriter) unter der „Federführung“ einer sog. Konsortialbank. Eine solche Eigenkapitalbeschaffung heißt auch initial public offering (IPO) oder stock market launch, während die Aktienplatzierungen bestehender Aktionäre als secondary offerings bezeichnet werden. Die Umplatzierung von Aktienpaketen wird block trades genannt. Der Rückzug von der Börse definiert sich als going-private (delisting). IPO-Transaktionen sind strategische und langfristige Unternehmensentscheidungen. Eine erfolgreiche Börseneinführung ist die Basis einer permanenten Nutzung des Kapitalmarktes.
Breidenbach, Instrumente und Einsatzfelder der integrierten Unternehmensplanung, Teil 5: Bilanzplanung, BBK 9/2023 S. 412–424
Burmann, M&A in der Krise – wie verkaufe ich erfolgreich Betriebsteile zur Sanierung von Unternehmen?, NWB Sanieren 10/2023 S. 307
Eggert...