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BBK Nr. 19 vom

Bilanzierung und Buchung von Tauschvorgängen

Karl Broemel und Volker Endert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Begriffsabgrenzung und Arten des Tauschgeschäfts

[i]infoCenter, Vanheiden, Tausch/tauschähnliche Umsätze NWB RAAAB-14247Die Grundform besteht aus dem Tausch zweier gleichwertiger Wirtschaftsgüter. Sofern die Wirtschaftsgüter nicht gleichwertig sind, kann der Wertunterschied im Rahmen eines Tauschs mit Baraufgabe durch eine Zuzahlung beglichen werden. Sofern der Wertunterschied nicht oder nur teilweise durch eine Zuzahlung ausgeglichen wird, liegt ein Tausch mit verdecktem Preisnachlass vor.

II. Handelsbilanzielle Abbildung

Handelsrechtlich besteht ein Wahlrecht zur bilanziellen Abbildung des Tauschs:

  • [i]Handelsbilanzielle Wahlrechte Bei der Buchwertfortführung wird der eingetauschte Gegenstand zu dem Betrag angesetzt, mit dem der hingegebene Gegenstand zuletzt hätte bilanziert werden können.

  • Bei der Gewinnrealisierung wird der eingetauschte Gegenstand mit dem Zeitwert des hingegebenen Gegenstands bewertet, höchstens aber zum vorsichtig geschätzten Zeitwert des eingetauschten Gegenstandes.

  • Bei der ergebnisneutralen Behandlung wird grundsätzlich die Buchwertfortführung angewendet. Dabei erfolgt jedoch di...