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BBK Nr. 19 vom Seite 892

Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten von der Jahresabschluss-Offenlegung

Prof. Dr. Carsten Theile

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 925Werden Tochter-Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften in einen Konzernabschluss einbezogen, kann die Offenlegung ihres Jahresabschlusses unterbleiben, wenn sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Das MicroBilG erweitert die Befreiungsmöglichkeiten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .


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Tatbestand/Norm [i]Theile, Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften, Herne 2013
Begünstigtes Tochterunternehmen
KapGes
KapGes
PersHG i. S. des § 264a HGB
Begünstigung: Verzicht der Tochter auf
Bilanzierungsvorschriften für KapGes (kein Anhang/Lagebericht)
Prüfung des Jahresabschlusses
Offenlegung des Jahresabschlusses
Rechtsform des Mutterunternehmens
Bis 2012: KapGes/ PersHG i. S. des § 264a HGB (§ 290 HGB)
Ab 2013: Jede Rechtsform in EU/EWR, auch Ekfl. und OHG, KG
OHG, KG, Ekfl. nach PublG
(1) Jede Rechtsform in EU/EWR, auch Ekfl. und OHG, KG
oder
(2) phG, der nicht MU sein muss
Sitz des Mutterunternehmens
Bis 2012: Nur Inland (§ 290 HGB)
Ab 2013: EU/EWR
Inland (§ 11 PublG i. V. mit § 290 HGB)
(1) EU/EWR;
(2) phG, der nicht MU ist: weltweit

Die [i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 4. Aufl., Herne 2013, § 264 folgenden weiteren Befreiungsvoraussetzun...