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Hilfeleistung in Steuersachen durch Hausverwaltungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAE-45093 Obgleich der Gesetzgeber und die Rechtsprechung klare Vorgaben im Hinblick auf den zulässigen Beratungsrahmen von Hausverwaltungen in Steuersachen geben, liegen den Autoren zahlreiche Fälle vor, in denen Hausverwaltungen im Rahmen der Erstellung der Jahresabrechnungen für Kunden ihre Befugnisse zur Hilfeleistung in Steuersachen deutlich überschreiten. Dies kann als rechtliche Konsequenz zur bußgeldbewährten Untersagung durch das Finanzamt und kostenintensiven Abmahnung durch einen betroffenen Steuerberater führen.
Ausführlicher Beitrag s..
Gesetzliche Ausgangslage
[i]Hilfeleistung in SteuersachenUnter der Hilfe in Steuersachen ist jede Tätigkeit zu verstehen, welche die Erfüllung steuerlicher Pflichten dritter Personen oder die Wahrnehmung ihrer steuerlichen Rechte durch Anwendung von Steuerrechtskenntnissen unterstützt ( NWB OAAAB-13143, vgl. Tipke/Kruse, AO/FGO, 116. EL, § 80 AO, Rn. 56).
Bei der Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG handelt es sich um Vorbehaltsaufgaben der in den §§ 3, 3a und 4 StBerG bezeichneten Personen und Vereinigungen, die dazu befugt sind, geschäftsmäßig Hilfe in Steuersache...