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Erbschaftsteuer – Veräußerung durch Rechtsnachfolger des Erben innerhalb der Behaltensfrist (FG)
Die fünfjährige Behaltensfrist entfällt nicht mit dem Tode des Ersterwerbers. Eine teleologische Reduktion dahingehend, nur den Ersterwerber zum Halten des Betriebsvermögens zu verpflichten, ist nicht im Wortlaut des Gesetzes angelegt. Sie würde nach Auffassung des Senats auch dem Sinn und Zweck der Behaltensregelung zuwider laufen (; Revision zugelassen).
Hintergrund:
Nach
§ 13a Abs. 5 Nr. 4
ErbStG a. F. fallen der Freibetrag und der verminderte
Wertansatz rückwirkend weg, soweit der Erwerber den erworbenen Anteil innerhalb
von fünf Jahren nach dem Erwerb veräußert.
§ 13a Abs. 5 ErbStG
a. F. normiert damit eine Nachsteuerregelung, die bei einer Veräußerung
innerhalb der Behaltensfrist nachträglich die Nachversteuerung des bisher
begünstigten V...