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StuB Nr. 18 vom Seite 704

Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB bei Ausgliederung mit Buchwertfortführung

WP/StB Prof. Dr. Winfried Schwarzmann, Augsburg

I. Sachverhalt

Unternehmensgegenstand der A-GmbH ist die Entwicklung von Software zur Unternehmenssteuerung. Die A-GmbH übt das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB aus. Aufgrund des steuerlichen Aktivierungsverbots gem. § 5 Abs. 2 EStG werden latente Steuern nach § 274 HGB passiviert (Steuersatz 30 %).

Die Gesellschafterversammlung der A-GmbH beschließt die Ausgliederung des operativen Geschäfts zur Neugründung der B-GmbH. Als Gegenleistung für die Übertragung der Vermögensteile erhält die A-GmbH sämtliche Anteile an der neu gegründeten B-GmbH (Stammkapital 50 T€). Die Übernahme der Aktiva und der Passiva der A-GmbH durch die B-GmbH erfolgt im Wege der Buchwertfortführung. Ein das Stammkapital übersteigender Betrag des übergehenden Reinvermögens wird in die Kapitalrücklage eingestellt.

Die handelsrechtliche Schlussbilanz der A-GmbH zeigt folgendes Bild:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aktiva
A-GmbH Handelsbilanz 31. 12. 01 (T€)
Passiva
Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände
2.000
1.700
Gezeichnetes Kapital
50
50
Sonstige Aktiva
500
400
Bilanzgewinn
1.500
1.190
Sonstige Passiva
350
350
Passive latente Steuern
600
510
2.500
2.100
2.500
2.100

Das operative Geschäft der A-GmbH ist stabil; die vereinfacht dargestellt...