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Grunderwerbsteuer | Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG
(1) Die mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG ist ausschließlich nach wirtschaftlichen Maßstäben zu beurteilen. Kapital- und Personengesellschaften sind hierbei gleichermaßen als transparent zu betrachten. (2) Eine Veränderung der Beteiligungsverhältnisse an einer im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum unmittelbar an der grundstücksbesitzenden Personengesellschaft beteiligt gebliebenen Kapital- oder Personengesellschaft lässt diese nur dann fiktiv zu einer neuen Gesellschafterin werden, wenn sich in diesem Zeitraum deren Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar, d. h. auf den weiteren Beteiligungsebenen, im wirtschaftlichen Ergebnis vollständig geändert hat (Bezug: § 1 Abs. 2a, § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG).