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Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung der Kanzleiräume eines unverdächtigen Steuerberaters
Der zum neu eingefügte § 160a StPO enthält verschiedene Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote bei Ermittlungshandlungen, die zeugnisverweigerungsberechtigte Berufsgeheimnisträger betreffen. Wesentlich ist dabei, dass ein besonders strenger Maßstab an die Verhältnismäßigkeit dann anzulegen ist, wenn bei der Ermittlungsmaßnahme Erkenntnisse zutage gefördert werden, hinsichtlich derer dem Betroffenen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Vor diesem Hintergrund erweist sich damit die Durchsuchung der Kanzleiräume eines Steuerberaters zwecks Auffinden und Beschlagnahme der – nicht dem Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO unterfallenden – Buchhaltungsunterlagen des wegen Insolvenzverschleppung verdächtigten Mandanten als unverhältnismäßig, wenn nicht zuvor erfolglos die als gegenüber der Durchsuchung mildere...