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StuB 18/2013 S. 709

Anschaffungsnahe Herstellungskosten: 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

(1) Eine Kaufpreiserstattung für nachträglich festgestellte Gebäudeschäden ist gem. nrkr. NWB AAAAE-38899 (BFH-Az.: IX R 5/13) bei der Gegenüberstellung der Anschaffungskosten und der Erhaltungsaufwendungen zur Berechnung der 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG für die Annahme anschaffungsnaher Herstellungskosten von den Anschaffungskosten abzuziehen. (2) Bei der für Zwecke dieser Berechnung erfolgenden Ermittlung der Höhe der Erhaltungsaufwendungen sind demgegenüber auch die erstatteten Kosten zur Beseitigung versteckter Mängel mit einzubeziehen (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG; § 255 Abs. 2 HGB).