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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 07 | Grundvermögen: Neuer Erlass zur Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen

In der Besteuerungspraxis kommt der Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen steuerartenübergreifend eine besondere Relevanz zu, da hieran jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen anknüpfen. Die Finanzverwaltung hat jetzt den sogenannten Abgrenzungserlass aktualisiert. Besonders hervorzuheben sind die Ausführungen zu Fotovoltaikanlagen.

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben ihre gleich lautenden Erlasse zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen aktualisiert.

Der Erlass beantwortet die Frage: Wann handelt es sich bei einem Bauwerk um ein Gebäude oder einen Gebäudebestandteil? Und wann stattdessen um eine Betriebsvorrichtung? Die Abgrenzung hat insbesondere Bedeutung für die Bewertung des Grundbesitzes. Von der richtigen Einordnung hängt auch die erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung ab: Entweder ist das Wirtschaftsgut mit dem Grundbesitzwert abgegolten oder es ist ein zusätzlicher Wert anzusetzen. Zudem hat die Eingruppierung als Betriebsvorrichtung auch gewichtige ertragsteuerliche Konsequenzen. Vor allem im Hinblick auf die Abschreibung. Die Zuordnung entscheidet aber a...