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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 05 | Lohnsteuer: Finale Anwendungsschreiben zu elektronischen Abzugsmerkmalen – ELStAM

Das BMF hat zum Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zwei Anwendungsschreiben veröffentlicht. Zum einen hat das BMF die Verfahrensgrundsätze für den erstmaligen Abruf der ELStAM durch den Arbeitgeber verbindlich festgelegt. Das zweite Schreiben regelt Einzelheiten zur dauerhaften Anwendung des Verfahrens.

Das Bundesfinanzministerium hat jüngst die Regeln für den erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale verbindlich festgelegt. Wie bereits im Entwurf aus dem letzten Jahr heißt es im finalen BMF-Schreiben: Arbeitgeber müssen die ELStAM spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum abrufen und anwenden. Ein Abruf mit Wirkung ab 2014 ist verspätet.

Ein bisschen verwirrend ist: Neben dem Startschreiben, das sich mit den Besonderheiten bei der Einführung befasst, hat das BMF einige Tage später ein zweites Anwendungsschreiben veröffentlicht – mit dem selben Aktenzeichen. Dieses regelt die Einzelheiten zur dauerhaften Anwendung des Verfahrens beim Lohnsteuerabzug.

Mit dem ELStAM-Verfahren erfolgt der notwendige Datenfluss zwischen Arbeitgeber...