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FG Münster 13.6.2013 13 K 3679/12 F, IWB 18/2013 S. 627

FG Münster | Darlehensgewährung durch einen ausländischen Gesellschafter begründet keine inländische Betriebsstätte

Eine in Frankreich ansässige Gesellschaft, die mittelbar an einer inländischen KG beteiligt ist, begründet nicht allein dadurch eine inländische Betriebsstätte, dass sie der KG ein Darlehen gewährt. Denn eine Forderung gehört nur dann zu einer Betriebsstätte, wenn sie aus Sicht der Betriebsstätte nicht nur steuerlich, sondern in tatsächlich-funktionaler Weise einen Aktivposten bildet.

Hinweis:

Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin einer KG, an der mittelbar über eine Holding-KG eine in Frankreich ansässige Gesellschaft (S.A.) beteiligt ist. Diese gewährte der KG ein Darlehen. Die Darlehenszinsen behandelte das Finanzamt als Sonderbetriebseinnahmen der S.A. aus der Beteiligung an der KG. Aufgrund des Darlehens sei eine inländische Betriebsstätte der S. A. anzunehme...