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NWB BB 10/2013 S. 293

Flexstrom: Forderungen bis Ende 2013 einreichen

Mandanten, die Kunden beim insolventen Energieanbieter Flexstrom waren und die sich zumindest die Möglichkeit einer Rückzahlung ihrer Forderungen offen halten wollen, müssen ihre Ansprüche bis spätestens zum Jahresende anmelden. Ansonsten werden die Ansprüche nicht mehr berücksichtigt.

Geprüft werden die Forderungen Ende März 2014. Betroffen sind insgesamt rund 600.000 Kunden.

Praxishinweis

Informieren Sie betroffene Mandanten rechtzeitig über diese Frist.