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NWB BB 10/2013 S. 294

Impressumspflicht auch bei Facebook & Co. zwingend

Bieten Mandanten bei Facebook & Co. Waren oder Dienstleistungen an, müssen sie – analog zum Internetauftritt – über ein vollständiges Impressum verfügen.

Nicht nur der Mandant, sondern auch der Portalanbieter ist verpflichtet, zu prüfen, ob das Impressum korrekt ist. Andernfalls besteht auch für den Betreiber der Plattform das Risiko einer Abmahnung (vgl. hierzu I-20 U 145/12).

Praxishinweis

Es ist anzunehmen, dass Facebook & Co. Mandanten, die dort kein Impressum vorweisen, mit Ausschluss drohen, um eigene Kosten und evtl. Imageschäden zu vermeiden. Einen Leitfaden zur Impressumspflicht erhalten Sie unter www.bmj.de/musterimpressum.

Vgl. hierzu auch Fischl/Fischer/Götz, Facebook, Xing & Co. – Spielerei oder neue Chance für Un...