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NWB BB 10/2013 S. 295

Haftung des Anlageberaters bei Kapitalanlage mit Totalverlust

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein Anlageberater Schadensersatz zu leisten hat, wenn er bei einer Kapitalanlage für die Altersversorgung eine Anlage mit Totalverlustrisiko empfiehlt.

Der Beklagte war nebenberuflich als Anlageberater eines Finanzdienstleisters tätig. Der Kläger beteiligte sich als atypisch stiller Gesellschafter an einer Vermögensanlagen GmbH. Das angelegte Kapital verlor er durch die Insolvenz der zur „Göttinger Gruppe” gehörenden Gesellschaft. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage zunächst ab.

Das OLG gab der Klage statt und verurteilte den Beklagten zu einer Schadensersatzleistung in Höhe von 13.000 €. Der atypisch stille Gesellschafter sei – anders als der typisch stille Gesellschafter – nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust der Gesells...