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NWB BB 10/2013 S. 295

Verfassungswidrigkeit des Solis wegen unterschiedlicher Anrechnung?

Das Niedersächsische FG hat ein Verfahren wegen einem Streit um die Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Solidaritätszuschlags ausgesetzt. Das Gericht holt eine Entscheidung des BVerfG darüber ein, ob die Regelungen über die unterschiedliche Anrechnung im Solidaritätszuschlagsgesetz (SolZG) verfassungsgemäß sind.

Durch die Anrechnungsvorschriften wird der Solidaritätszuschlag bei der Einkommensteuer, bei ausländischen Einkünften und bei der Gewerbesteuer in unterschiedlicher Höhe festgesetzt. Nach Meinung des Gerichts besteht für ein derartiges Vorgehen kein sachlich gerechtfertigter Grund, so dass ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot vorliege (vgl. ).

Praxishinweis

Nicht bestandskräftige Steuerbescheide sind daraufhin...