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Verdeckte Gewinnausschüttungen nach Buchungsfehlern
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[i]Janssen, Verdeckte Gewinnausschüttungen, 11. Aufl., Herne 2013Werden im Jahresabschluss einer GmbH die Vereinbarungen zwischen der GmbH und ihrem Gesellschafter nicht beachtet, ist die Bilanz falsch. Es stellt sich damit nicht nur die Frage nach einer Bilanzberichtigung, sondern auch die Frage einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Bei bloßen Buchungsfehlern liegt grundsätzlich keine vGA vor. Allerdings kann sich eine GmbH bei augenfälligen Fehlern nicht ohne Weiteres auf einen Buchungsfehler berufen, wenn allein anhand der Buchung erkennbar ist, ob die Vereinbarung mit dem beherrschenden Gesellschafter auch tatsächlich umgesetzt wird und ernst gemeint ist.
Gerade nach einer Erhöhung seiner Pensionszusage sollte ein Gesellschafter-Geschäftsführer die Bilanzposition „Pensionsrückstellung” kritisch überprüfen.