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BBK Nr. 18 vom Seite 883

Verdeckte Gewinnausschüttungen nach Buchungsfehlern

Bernd Rätke

Werden [i]Janssen, Verdeckte Gewinnausschüttungen, 11. Aufl., Herne 2013 im Jahresabschluss einer GmbH die Vereinbarungen zwischen der GmbH und ihrem Gesellschafter nicht beachtet, ist die Bilanz falsch. Es stellt sich damit nicht nur die Frage nach einer Bilanzberichtigung, sondern auch die Frage einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Sachverhalt

1. Grundfall „Vergessene Zinsforderung”

Die [i]Verzinsliche DarlehensforderungA-GmbH hat ihrem Alleingesellschafter A im Januar 2012 ein Darlehen über 100.000 € zu einem fremdüblichen Zinssatz von 8 % gewährt. Die Zinsen für 2012 in Höhe von 8.000 € werden vereinbarungsgemäß im Januar 2013 gezahlt.

Im [i]Keine Aktivierung der ZinsforderungJahresabschluss für 2012 unterbleibt jedoch eine Aktivierung der Zinsforderung in Höhe von 8.000 €, weil der Steuerberater der A-GmbH den ihm ausgehändigten Darlehensvertrag bei den Abschlussarbeiten übersehen hat.

Das [i]vGA?Finanzamt (FA) beanstandet bei der Veranlagung für 2012 die unterlassene Aktivierung und nimmt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) an, weil es bei der A-GmbH zu einer verhinderten Vermögensmehrung gekommen sei. Zu Recht?

2. Fallvariante „Vergessene Erhöhung der Pensionsrückstellung”

Die [i]Passivierung einer PensionsrückstellungA-G...