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FG Rheinland-Pfalz 18.03.2013 5 K 1875/10, BBK 18/2013 S. 857

Einnahmen-Überschussrechnung | Abfluss von Betriebsausgaben bei Kreditkartenzahlung bereits mit Unterschrift

Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt der Abfluss im Sinne von § 11 Abs. 2 EStG bereits mit Leistung der Unterschrift unter den Belastungsbeleg. Denn damit hat der Steuerpflichtige alles Erforderliche getan, um den Leistungserfolg zu bewirken.

Nicht entscheidend ist, wann das Kreditkartenunternehmen den Betrag vom Girokonto [i]Abbuchung vom Girokonto nicht maßgeblichdes Kreditkarteninhabers abbucht.

Hinweis:

Bei der EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG kann es damit zu Problemen bei der zeitlichen Zuordnung von Betriebsausgaben kommen, [i]Auf richtige Zuordnung der Betriebsausgaben achten!wenn die Unterschrift unter den Belastungsbeleg im Dezember 2012 geleistet wird, die Abbuchung aber erst im Januar 2013 erfolgt. Nach dem FG sind die Betriebsausgaben bereits im Dezember 2012 zu erfassen.

Bei [i]Belastungsbelege vorlegen lassen der Buchführung für 2012 sollte sich der Buchhalter daher auch die Belastungsbelege des Kreditk...