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Umsatzsteuer | Minderwertausgleich bei Leasing nicht umsatzsteuerbar
Die Zahlung eines Minderwertausgleichs durch den Leasingnehmer wegen Schäden am geleasten Fahrzeug ist für den Leasinggeber nicht umsatzsteuerbar. Denn es handelt sich um Schadensersatz und nicht um ein Nutzungsentgelt.
Im [i]Minderwertausgleich ist SchadensersatzStreitfall war der Leasingnehmer zu einem Minderwertausgleich bei Beendigung des Leasingvertrags verpflichtet, falls das Kfz Schäden aufweisen sollte. Der Leasinggeber behandelte den Minderwertausgleich für das beschädigte Kfz als nicht umsatzsteuerbar – zu Recht, wie der BFH jetzt entschied.
Der [i]BFH widerspricht BMFBFH widerspricht damit der Auffassung des BMF, das die Umsatzsteuerbarkeit bejaht . Auch der BGH geht davon aus, dass ein Minderwertausgleich ohne USt zu berechnen ist .
Um ein [i]Ausnahmsweise Umsatzsteuerbarkeit umsatzsteuerbares Entgelt hätte es sich im Streitfall nur...