Editorial
Die Qual der Wahl
Am vergangenen Wochenende haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, im Rahmen der Bundestagswahl 2013 die Abgeordneten des Deutschen Bundestages für die kommenden vier Jahre gewählt. Häufig empfindet man dieses Recht kurz vor dem Termin eher als quälende Pflicht, es entsteht die sprichwörtliche „Qual der Wahl”. Nach welchen Kriterien haben Sie Ihre Entscheidung getroffen? War der jeweilige Kanzlerkandidat ausschlaggebend? Oder allein die Wahlprogramme der Parteien? Nicht ohne Grund sind die Wochen und Monate davor geprägt vom offensiven Wahlkampf der Parteien – es gilt, die noch nicht entschlossenen Wähler zu überzeugen.
Doch nicht nur im politischen Sinn stellt sich für Sie in vielen Lebensbereichen die Qual der Wahl, vor allem der berufliche Werdegang birgt häufig große Herausforderungen. Bereits in der Schulzeit werden die Weichen für die weitere Laufbahn gestellt: Soll das Abitur abgelegt werden? Und was kommt danach – eine Lehre oder ein Studium? Haben Sie sich für einen Beruf im Umfeld einer steuerberatenden Tätigkeit entschieden, hat die Qual der Wahl noch kein Ende gefunden. Früher oder später stellt sich jeder Steuerfachangestellte, Steuerfachwirt oder Steuerassistent die Frage, ob der lange und beschwerliche Weg zur Steuerberaterprüfung beschritten werden soll. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung haben wir für Sie in der Rubrik Tipps & Termine (S. 572) zusammengestellt.
Für diejenigen Examenskandidaten, die in wenigen Tagen das schriftliche Steuerberaterexamen absolvieren, steht im Bestehensfall im kommenden Frühjahr die mündliche Prüfung bevor. Dirk Lange stellt auf Basis der Protokolle der vergangenen Jahre ein Prüfungsgespräch mit den Kommissionsvorsitzenden anschaulich dar (S. 600).
Mit der Bestellung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater hört die Pflicht der Entscheidungsfindung selbstverständlich nicht auf. In den meisten Beratungsgesprächen müssen Sie eine Entscheidung treffen oder aber dem Mandanten zu einer solchen verhelfen. Die Betriebsaufspaltung ist in vielen Fällen keine bewusste Entscheidung der Unternehmer. Christian Merker erläutert, wie sie dieses Instrument trotzdem zur steuerlichen Gestaltung nutzen können (S. 578).
Und spätestens im Falle der Steuerhinterziehung wird die Wahl, eine Selbstanzeige als strafbefreiendes Instrument mit allen Konsequenzen zu nutzen oder aber auf Nichtentdeckung zu hoffen, für alle Betroffenen in gewisser Hinsicht wieder zur Qual. Welche Fallstricke die strafbefreiende Selbstanzeige mit sich bringen kann, wird in der Fallstudie von Iris Zimmer erörtert (S. 610).
Um Ihnen die immer wiederkehrende Entscheidungsfindung im Bereich der gehobenen steuerlichen Ausbildung zu erleichtern, stellen wir Ihnen systematisch aufbereitetes Fachwissen sowie alle wichtigen Informationen rund um die Berufe im Steuerrecht in unserem NWB Datenbank-Modul der Steuer und Studium zur Verfügung.
Wir wünschen allen Prüfungsteilnehmern viel Erfolg!
Beste Grüße,
Yvonne Scholz
Fundstelle(n):
SteuerStud 10/2013 Seite 569
NWB BAAAE-44446