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Einkommensteuer | Fahrten eines Steuerberaters zu seinem Auftraggeber voll abziehbar
Im Urteilsfall war streitig, ob Aufwendungen des Klägers für Fahrten zu seinem Hauptauftraggeber in vollem Umfang oder nur mit einer Entfernungspauschale als Betriebsausgaben abziehbar sind. Der Kläger war als Steuerberater selbständig tätig, ohne mit einem eigenen Telefoneintrag oder anderen Werbemaßnahmen an die Öffentlichkeit zu treten. Von seinem Hauptauftraggeber – eine Steuerberaterpraxis – erzielte er als freier Mitarbeiter rund 61 % seiner Nettoeinnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit. Absprachen über die Dauer und die Länge der Zusammenarbeit wurden nicht getroffen. Seine Leistungen für die Praxis hatte der Kläger an deren Sitz zu erbringen, den er im Streitjahr an insgesamt 181 Tagen aufsuchte. Er konnte dabei über seine Arbeitszeiten frei bestimmen und regel...