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Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs – Kommunikation in Papierform mit den Gerichten ade!
Gesetzgeber schließt an die Entwicklung in der Verwaltung an
Lange hat man geglaubt, die Justiz sei von den allgemeinen Entwicklungen der elektronischen Kommunikation ausgenommen und man werde weiterhin mit Schriftsätzen in Papierform und herkömmlichen Akten arbeiten. Jetzt hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, das der Bundestag am beschlossen und der Bundesrat am gebilligt hat, eine gewaltige Veränderung angestoßen. Die gewohnte Art der Kommunikation in Papierform wird in nicht allzu ferner Zeit der Vergangenheit angehören – jedenfalls, soweit es den Kontakt zwischen Anwälten – und weitgehend auch mit Steuerberatern – auf der einen Seite und den Gerichten auf der anderen Seite betrifft.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Der Weg zum elektronischen Rechtsverkehr
Bereits [i]Pilotverfahren mit bescheidenen Nutzerzahlenmit dem Justizkommunikationsgesetz im Jahre 2005 hatte der Gesetzgeber Ansätze gemacht, den elektronischen Rechtsverkehr einzuführen, jedoch ohne durchgreifenden Erfolg. Entsprechende Pilotverfahren bei den Gerichten dümpelten mit bescheidenen Nutzerzahlen vor sich hin – so auch das Pilotverfahren zum elektronischen Rechtsverke...