Besteuerung von Darlehenszinsen nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 b EStG
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Ist es mit Art. 2 und 3 GG vereinbar, dass nach der Vorschrift des § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG der Abgeltungssteuersatz bei zu mehr als 10% an einer GmbH beteiligten Gesellschaftern auf Kapitaleinkünfte (Darlehenszinsen) aus Darlehensgewährungen gegenüber der GmbH trotz fremdüblicher Vertragsgestaltungen nicht anwendbar ist, insbesondere wenn ein Nachweis der Fremdüblichkeit durch eine „Escape-Klausel” gesetzlich nicht vorgesehen ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
PAAAE-44249