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BFH  - VIII R 23/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32d Abs 2 Nr 1 S 1 Buchst b, EStG § 32d Abs 1, GG Art 2, GG Art 3, AO § 42

Rechtsfrage

Ist es mit Art. 2 und 3 GG vereinbar, dass nach der Vorschrift des § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG der Abgeltungssteuersatz bei zu mehr als 10% an einer GmbH beteiligten Gesellschaftern auf Kapitaleinkünfte (Darlehenszinsen) aus Darlehensgewährungen gegenüber der GmbH trotz fremdüblicher Vertragsgestaltungen nicht anwendbar ist, insbesondere wenn ein Nachweis der Fremdüblichkeit durch eine "Escape-Klausel" gesetzlich nicht vorgesehen ist?

Beherrschender Gesellschafter; Darlehen; Mißbrauch; Tarifermäßigung; Verfassung

Fundstelle(n):
RAAAE-36063

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