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Rechtmäßigkeit der Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte durch GKV-Spitzenverband
Für die mehr als 5 Mio freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt (§ 240 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Die auf dieser Grundlage im Jahr 2008 durch den Vorstand des GKV-Spitzenverbandes erlassenen „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler” sind rechtmäßig. Damit hat das BSG eine in Sozialrechtsprechung und Fachliteratur umstrittene Frage geklärt und ein Urteil des SG Wiesbaden aufgehoben, welches eine auf die Grundsätze gestützte Beitragserhebung als rechtswidrig angesehen und nur die Erhebung von Mindestbeiträgen für zulässig erachtet hatte. Die angeordnete untergesetzliche Rechtsetzung ist nach Ansicht des BSG im Rahmen der „funktionalen Selbstverwaltung” hinreichend demokratisch ...