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Einkommen-/Lohnsteuer | Fahrergestellung als Arbeitslohn
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätten einen Fahrer, führt das dem Grunde nach zu einem lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil. Der Vorteil bemisst sich grundsätzlich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort einer vergleichbaren von fremden Dritten erbrachten Leistung (Bezug: § 8 Abs. 2 Sätze 1 und 3, Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).
(1) Mit Urteil vom 22. 9. 2010 - VI R 54/09 NWB KAAAD-58654 (BStBl 2011 II S. 354 = Kurzinfo StuB 2011 S. 35 NWB CAAAD-59205) hatte der VI. Senat noch erhebliche Zweifel geäußert, weiter an der Rechtsprechung festhalten zu können, wonach die arbeitgeberseitige Fahrergestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil begründet. Diese Zweifel sind jetzt offe...