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StuB Nr. 17 vom Seite 660

Erweitertes „Say on Pay” nach dem VorstKoG

Vergütungsvotum durch die Hauptversammlung

PD Dr. Patrick Velte und und Dipl.-Kfm. Fabian Bähr

Der Bundestag hat am das Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG) beschlossen. Im Fokus der Corporate Governance-Reform steht die Aufwertung des Votums der Hauptversammlung zum Vergütungssystem von Vorständen (sog. Say on Pay) bei börsennotierten Gesellschaften. Der vorliegende Beitrag gibt einen ersten Überblick über die Reichweite und Grenzen des Say on Pay nach dem VorstKoG.

Kernfragen
  • Welche wesentlichen Neuerungen sieht das VorstKoG vor?

  • Wie unterscheiden sich die Regelungen zum Say on Pay nach § 120 Abs. 4 AktG durch das VorstAG und VorstKoG?

  • Wie wirkt sich das VorstKoG auf die praktische Arbeit der Hauptversammlung ab 2014 aus?

I. Einleitung

[i]Schmittmann, Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, StuB 2013 S. 503 NWB XAAAE-39752 Velte/Weber, infoCenter, Corporate Governance NWB EAAAE-13065 Velte/Weber/Stiglbauer, Reform der europäischen Corporate Governance, Herne 2013 NWB BAAAE-38864 Drefahl/Pelger, „Say on Pay” – Einflussfaktoren auf Abstimmungsmöglichkeit und -ergebnisse über Vorstandsvergütungssysteme deutscher Unternehmen, BFuP 2013 S. 445 NWB UAAAE-41865Der bereits im Jahre 2011 als Referentenentwurf begonnene Anlauf zur Reformierung der Corporate Governance, die „Aktienrechtsnovelle 2012”, wurde in der Sitzung des Bundestags vom als „Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG)” beschlossen . Im Hinblick auf die Vorstandsvergütung ist lediglich eine Novellierung vorzuf...