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NWB direkt Nr. 37 vom Seite 938

Gesellschafterliste im Gesellschafterstreit

Dr. Boris Jan Schiemzik und Dr. Ronny Jänig, LL.M. (Durham)

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAE-43834 Die Zahl der gerichtlichen Gesellschafterstreitigkeiten hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Die seit der GmbH-Rechtsreform Ende 2008 (sog. MoMiG) aufgewertete Gesellschafterliste hat eine enorme Bedeutung für Gesellschafterstreitigkeiten in der GmbH. Indes hat der Gesetzgeber die Richtigkeitsgewähr der Liste nicht aus-reichend sichergestellt und hinsichtlich der oft unrichtigen Alt-Listen ist die Rechtslage bis heute unklar.

Ausführlicher Beitrag s..

Legitimation durch GmbH-Gesellschafterliste

[i]Nur „Listengesellschafter” stehen alle Rechte zuIm GmbH-Recht wird die „Legitimation” eines Gesellschafters in § 16 Abs. 1 GmbHG durch die Gesellschafterliste geregelt. Ein Gesellschafter, der nicht durch eine Listeneintragung legitimiert ist, kann seine Rechte nicht gegenüber der Gesellschaft ausüben und wird in Gesellschafterstreitigkeiten über kurz oder lang unterliegen. Er kann weder an für ihn wichtigen Beschlüssen teilnehmen, noch kann er feindliche Maßnahmen ohne die gesetzlich geforderte Listenlegitimation beseitigen.

Risiken durch alte Gesellschafterlisten

[i]Unklare Rechtslage führt zu großen RisikenIm alten GmbH-Recht vor der MoMiG-Novelle Ende 2008 spielte die Gesellschafterliste eine untergeordnete Rolle, da die Legitimation des ...