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NWB direkt Nr. 37 vom Seite 935

Alte § 23 EStG-Verluste noch vor Entwertung am Jahresende nutzen

Daniel Zengerle und Dr. Bernhard Janssen

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-43831 Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften konnten ursprünglich mit Gewinnen aus allen anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 dürfen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Eine Ausnahme gilt für die bis zum Veranlagungszeitraum 2008 angefallenen Verluste, [i]Grundlagenbeitrag „Private Veräußerungsgeschäfte” NWB IAAAE-41266 diese dürfen auch mit Gewinnen nach § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden. Diese Möglichkeit fällt nun aber mit Ablauf des Veranlagungszeitraums 2013 ebenfalls weg. Grund genug, diese Verluste noch vor Ablauf des Veranlagungszeitraums 2013 zu nutzen.

Ausführlicher Beitrag s..

Die Chance

[i]Gestaltungsmöglichkeit für GmbHsEine Möglichkeit zur Verrechnung bietet sich nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG. Danach gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch die Einkünfte aus der Veräußerung von Dividendenscheinen. Dividendenscheine gibt es nicht nur bei Aktiengesellschaften, sie können auch von GmbHs ausgegeben werden.

Das Modell

Daraus ergibt sich für einen beherrschenden Gesellschafter einer GmbH, der über alte Spekulationsverluste verfügt, folgende Gestaltungsmöglichkeit:

  • [i]Ausgabe von DividendenscheinenAuf seine Veranlassung gibt die GmbH Dividendenscheine aus...