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Verrechnungspreisdokumentation ist unionsrechtskonform
Verhältnis von Amtshilfe und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen
Der BFH hat entschieden, dass die Pflicht zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO unionsrechtskonform ist.
Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH, erwarb im Streitjahr (2008) Anteile an einer AG mit Sitz in Luxemburg und schloss im Streitjahr ein „ServiceAgreement” mit der AG ab. Das Finanzamt forderte die Klägerin im Rahmen einer Außenprüfung des Streitjahres zur Abgabe einer Verrechnungspreisdokumentation für das Streitjahr bezüglich der Geschäftsbeziehungen zwischen der Klägerin und der luxemburgischen AG auf. Damit wollte das Finanzamt überprüfen, ob die aufgrund des „Service Agreements” erfolgten Zahlungen als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren sind. Für die Vorlage wurde eine Frist von 60 Tagen festgesetzt. Die Klägerin kam der Aufforderung zur Vorlage nicht nach. Ihr gegen die Aufforderung erhobener Einspruch und ihre Klage blieben ohne Erfolg.
Hintergrund
Nach § 90 Abs. 3 AO hat der Steuerpflichtige eine Verrechnungspreisdokumentation für Geschäftsvorfälle mit Auslandsbezug zu erstellen. In der Verrechnungspreisdokumentation sind auf Grundlage der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) insbesondere Art und Inhalt der Geschäftsb...