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Verjährung bei Steuerhinterziehung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-43301 Der NWB MAAAD-44091 klargestellt, dass eine Teilselbstanzeige nicht mehr zur Straffreiheit führen dürfe. Hierauf reagierte der Gesetzgeber mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, welches am vom Bundestag beschlossen wurde. Danach muss der Steuerpflichtige zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigen, die unvollständigen Angaben ergänzen oder die unterlassenen Angaben nachholen, um Straffreiheit zu erlangen. Die Selbstanzeige muss sich daher in Bezug auf eine Steuerart auf alle strafrechtlich noch nicht verjährten Zeiträume erstrecken. Aufgrund der Verschärfung der Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige ist es von enormer Wichtigkeit, den strafbefangenen Zeitraum richtig zu ermitteln, da ansonsten eine unwirksame Teilselbstanzeige vorliegt.
Ausführlicher Beitrag s..
Unterschiedliche Verjährungsbestimmungen
[i]Für Selbstanzeige strafrechtliche Verjährung maßgeblichMaßgeblich für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige sind die strafrechtlichen Verjährungsvorschriften. Für die Bestimmung des Verjährungsbeginns ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Steuerhinterzieh...