Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuerliche „Schachtelfragen” bei Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-43310 Bei Gewinnausschüttungen von in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften an inländische Kapitalgesellschaften greift im Rahmen der körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung die Vorschrift des § 8b Abs. 1 KStG. Demnach bleiben die Dividenden beim Empfänger grundsätzlich steuerfrei bis auf die bekannten 5 % „GmbH-Maut” nach § 8b Abs. 5 KStG. Das Gewerbesteuerrecht setzt im Ausgangspunkt des Gewerbeertrags (§ 7 GewStG) grundsätzlich auf dem Gesamtbetrag der Einkünfte der Kapitalgesellschaft nach Anwendung insbesondere des § 8b KStG auf. Jedoch sind die Spezialregelungen des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs zu beachten, die zu einer abweichenden Beurteilung bei der Gewerbesteuer führen können.
Ausführlicher Beitrag s..
Unterschiedliche Behandlung in Gewerbe- und Körperschaftsteuer
[i]Hinzurechnung § 8 Nr. 5 GewStGSo kann es durch die Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 5 GewStG zu einer gewerbesteuerlichen Versteuerung kommen, obwohl körperschaftsteuerlich die Ausschüttung nach § 8b KStG steuerfrei bleibt; dies gilt insbesondere in den Streubesitzfällen bis 2012. Andererseits gibt es auch Fälle, in denen eine Kürzung bei der Gewerbesteuer auf 0 in Betracht kommt, obwohl körperschaftsteuerlich die Ausschüttung zu 100 % erfasst wird....