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NWB EV 9/2013 S. 286

Erbschaftsteuer – Zur Bewertung von Gesellschafterforderungen bis zum 1. 1. 2009 (BFH)

Erwirbt der Erbe eine Kommanditbeteiligung des Erblassers, ist eine zum Sonderbetriebsvermögen des Erblassers gehörende Forderung gegenüber der Gesellschaft beim Erben im Falle des Fortbestehens der Gesellschaft mit dem Nennwert der Besteuerung zugrunde zu legen, selbst wenn die Forderung zum Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers wertlos ist (; veröffentlicht am 24. 7. 2013).

Hintergrund: Nach dem für den Streitfall maßgeblichen, vor 2009 geltenden Erbschaftsteuerrecht war Betriebsvermögen mit dem Buchwert in der Steuerbilanz zu bewerten. Diese grds. äußerst vorteilhafte Rechtslage hat sich im Streitfall in das Gegenteil verkehrt, weil – nach ertragsteuerlicher Vorgabe – eine zum Sonderbetriebsvermögen gehörende Gesellschaft...