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Änderungen bei der Cash-GmbH durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
Verschärfung des Verwaltungsvermögensbegriffs
Noch vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurden die Voraussetzungen für die Gewährung der Betriebsvermögensbegünstigung nach §§ 13a und 13b ErbStG weitreichend verschärft. Die vermeintlich begünstigte Cash-GmbH wurde durch die Änderungen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes nach der Empfehlung des Vermittlungsausschusses vom abgeschafft, und auch für viele andere Unternehmen führt die Verschärfung des Verwaltungsvermögensbegriffs zu unangenehmen Überraschungen. Zukünftig sind alle Finanzmittel eines Betriebs im Rahmen des Verwaltungsvermögenstests zu prüfen. Im folgenden Artikel werden die Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes nach dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz näher beleuchtet und anhand von Beispielen verdeutlicht. Abschließend wird ein Ausblick zur begünstigten Übertragung von Betriebsvermögen gegeben.
I. Einführung
Die Abschaffung der sog. Cash-GmbH ist schon seit langem im Gespräch. Bereits Anfang 2012 haben Verhandlungen über die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes mit dem ersten veröffentlichten Referentenentwurf durch das BMF zum Jahressteuergesetz 2013 am begonnen und weitreichende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Erweiterung des Verwaltungsv...