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IWB Nr. 16 vom Seite 555

Besteuerung von Schiffs-Crews nach dem neuen DBA Zypern

Prof. Dr. Kay-Michael Wilke und Ursula Brock

[i]FG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. 5. 2013 - 6 K 645/12 NWB YAAAE-42759Das deutsche Doppelbesteuerungsabkommen mit Zypern hat im Bereich der Seeschifffahrt erhebliche Bedeutung. Art. 15 Abs. 3 DBA Zypern 1974 bestimmt, dass abweichend von den Regelungen in Art. 15 Abs. 1 und 2 OECD-MA die Vergütung für Arbeitnehmer an Bord von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr sowie an Bord von Binnenschiffen in dem Staat besteuert werden können, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Nach der ständigen langjährigen Rechtsprechung des BFH ist „Unternehmen” i. S. der Vorschrift das die Schifffahrt betreibende Verkehrsunternehmen, nicht notwendigerweise der Arbeitgeber, wenn beide auseinanderfallen. Dies hat sich mit Wirkung vom im neuen DBA Zypern 2011 aber geändert.

I. Sachverhalt

[i]Crewmitglied arbeitete auf deutschem Schiff für Arbeitgeberin in ZypernDie unstreitig in Deutschland ansässige Klägerin war auf einem unter deutscher Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiff tätig. Arbeitgeber war eine Limited mit Sitz in Limassol/Zypern. Das Finanzamt hat sie für die Jahre 2000 bis 2002 als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt und die von der zyprischen Ltd. bezogenen Gehälter der deutschen Besteuerung unterworfen. Im Rahmen des sich anschließenden E...